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Praktische Ratgeber
Eine Regel zu kennen ist nützlich, doch meist braucht man einen kurzen Plan: was vor der Unterschrift zu tun ist, am Tag der Schlüsselübergabe, bei einem Schaden und vor dem Auszug. Solche Pläne finden Sie auf dieser Seite, und jeder ist so geschrieben, dass er beiden Vertragsparteien hilft.
Fast jeder Streit um eine Wohnung läuft auf eine Frage hinaus: Was wurde schriftlich festgehalten? Schreiben Sie mehr auf, als nötig scheint.
— Aus der Redaktion
Die Hilfen zeigen die übliche Reihenfolge der Schritte, sind aber keine Beratung. Geht es um eine größere Summe oder tauschen die Parteien bereits Forderungen aus, ziehen Sie besser eine Anwältin oder einen Anwalt hinzu.
Vor der Unterschrift und am Einzugstag
Drei Hilfen für den Beginn des Mietverhältnisses.
Eigentümer und Vollmacht prüfen
Lassen Sie sich den Eigentumsnachweis und den Pass zeigen und vergleichen Sie die Angaben. Unterschreibt ein Vertreter, lesen Sie die Vollmacht: wer sie ausgestellt hat und ob sie das Vermieten erlaubt. Im Zweifel lassen sich die Angaben zum Eigentümer über offizielle Quellen abgleichen.
Das Übergabeprotokoll wird am Tag der Schlüsselübergabe erstellt. Es enthält das Datum, die Zählerstände, die Zahl der Schlüsselsätze und den Zustand der Wohnung; beigefügt wird eine Inventarliste der Möbel und Geräte. Beide Seiten unterschreiben, und jede behält ein Exemplar.
Besprechen Sie, welche Posten der Mieter trägt, welche beim Vermieter bleiben, wer die Zählerstände meldet und wie die Zahlung nachgewiesen wird. Halten Sie das in einem eigenen Vertragspunkt fest, ohne vage Formulierungen wie „nach Absprache“.
Melden Sie der anderen Seite den Schaden sofort und schriftlich, mit einem Foto. Sehen Sie nach, was der Vertrag zu Reparaturen sagt, und klären Sie, wer den Handwerker ruft und wer zahlt. Bewahren Sie Belege und Nachrichten auf.
Klären Sie vor dem Einzug, ob beim Mieter Gäste übernachten dürfen und ob Haustiere erlaubt sind. Lautet die Antwort „ja“, halten Sie die Bedingungen fest, etwa wer für mögliche Schäden aufkommt. Lautet sie „nein“, sollte auch das schriftlich stehen.
Lesen Sie vor dem Auszug die Rückzahlungsbedingungen im Vertrag noch einmal. Geben Sie die Wohnung mit Protokoll zurück, gleichen Sie sie mit der Inventarliste ab und bitten Sie um eine schriftliche Angabe, falls etwas einbehalten wird und wofür genau.
Beginnen Sie das Gespräch über eine Verlängerung rechtzeitig und nicht erst in der letzten Woche. Ist der Vertrag nicht kurzfristig, hat der Mieter ein Vorrecht auf einen neuen Vertrag (Artikel 684); neue Bedingungen halten Sie am besten schriftlich fest.
Suchen Sie im Vertrag die Klausel zur vorzeitigen Kündigung: wie und wohin die Mitteilung zu senden ist. Der Mieter darf den Vertrag jederzeit kündigen, wenn er den Vermieter drei Monate vorher schriftlich benachrichtigt (Artikel 687).
Zustimmung der Mitbewohner einholen
Wohnen andere Personen dauerhaft mit dem Mieter zusammen, muss auch ihre Zustimmung zur Kündigung schriftlich vorliegen.
Kündigungsschreiben aufsetzen
Schreiben Sie eine kurze Mitteilung: wer wem etwas mitteilt, um welchen Vertrag es geht und ab welchem Datum er endet. Versehen Sie sie mit Datum und Unterschrift.
Mit Nachweis übergeben
Übergeben Sie das Schreiben gegen Unterschrift mit Empfangsdatum oder senden Sie es auf dem im Vertrag vereinbarten Weg. Behalten Sie eine Kopie und den Versandnachweis.
Auszugstag vereinbaren
Legen Sie den Übergabetag rechtzeitig fest, damit beide Seiten das Protokoll vorbereiten, die Zählerstände ablesen und die Rückzahlung der Sicherheitszahlung besprechen können.
Wann Sie besser absagen
Man verlangt eine Überweisung vor der Besichtigung oder „als Reservierung“ für eine Wohnung, die Sie noch nicht gesehen haben.
Die Person, die vermietet, kann weder einen Eigentumsnachweis noch eine Vollmacht vorlegen.
Die Angaben in der Vollmacht oder im Eigentumsnachweis stimmen nicht mit dem Pass überein.
Man weigert sich, einen Vertrag zu unterschreiben, und schlägt vor, „auf Vertrauensbasis“ zu wohnen.
Man setzt Sie unter Druck: Sie sollen „sofort“ entscheiden, sonst gehe die Wohnung an andere.
Begriffe der Wohnungsmiete: Vermieter, Mieter, kurzfristige Miete, Übergabeprotokoll, Sicherheitszahlung, Belastung des Eigentums.
Quellen
Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation, Kapitel 35 „Miete von Wohnraum“
Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation, Artikel 381.1 „Sicherheitszahlung“
Der Ratgeber gibt Kapitel 35 des russischen Zivilgesetzbuchs „Miete von Wohnraum“ und Artikel 381.1 zur Sicherheitszahlung wieder. Die Vorschriften ändern sich von Zeit zu Zeit. Gleichen Sie daher vor der Unterschrift die geltende Fassung auf dem offiziellen Portal für Rechtsinformationen und den Text Ihres Vertrags ab und wenden Sie sich bei einem Streit an eine Anwältin oder einen Anwalt.